Ja, wir stellen Ihnen eine Rechnung für Ihre private Krankenversicherung aus. Klären Sie jedoch bitte vorab mit Ihrer Versicherung, ob sie die Leistungen erstattet. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Leistungen unabhängig von der Erstattung durch Ihrer Versicherung zu begleichen ist.
Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage. § 125b SGB V Physiotherapie, Stand: 30.03.2021 (nach Festsetzung der Schiedsstelle nach § 125 Abs. 6 SGB V vom 08.03.2021). Je nach Aufwand der Behandlung berechnen wir einen Hebesatz von 1,3 – 2,5.